Waffenrecht

Weiter ein wachsames Auge auf das Waffenrecht haben

Der Landtag von Sachsen-Anhalt debattiert heute in einer Aktuellen Debatte auf Antrag der Grünen über Risiken, die von privatem Waffenbesitz ausgehen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben, plädierte in der Debatte für „eine Balance zwischen den berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer auf der einen Seite und den um die öffentliche Sicherheit besorgten Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite. Wir respektieren die Argumente beider Seiten. Wir haben daher ein wachsames Auge auf das Waffenrecht. Dazu gehört eine Kontrolle, die diesen Namen verdient.“

Erben benannte vier Punkte im Waffenrecht, an denen aus SPD-Sicht Handlungsbedarf besteht:

„1. Wir müssen dringend sicherstellen, dass schussfähige Waffen nicht in falsche Hände geraten, und wir brauchen regelmäßige Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen für Waffenbesitzer. Wir brauchen endlich eine Regelung, die gewährleistet, dass relevante Informationen der Sicherheitsbehörden schon bei der Antragsprüfung hinreichend berücksichtigt werden und an die zuständigen Waffenerlaubnisbehörden weitergeleitet werden.

Laut Verfassungsschutz gibt es bundesweit 700 Reichsbürger, die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind. Da wäre eine Prüfung vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sehr hilfreich gewesen. Sie hätte möglicherweise sogar Leben und Gesundheit von Polizeibeamten gerettet.

2. Jüngst wurde der Opfer des Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium gedacht. Der Attentäter benutzte eine Selbstladepistole und ein Repetiergewehr. Beides sind halbautomatische Waffen, die er als Schütze erworben hatte. Solche Waffen gehören für den Schießsport verboten, denn sie verfügen über das Potential, dass ein Einzeltäter in kurzer Zeit gezielt eine Vielzahl von Menschen verletzen oder ermorden kann.

3. Gefährlich können auch die sogenannten Dekowaffen sein. Der Attentäter von München benutzte im letzten Sommer eine solche reaktivierte Waffe und tötete insgesamt neun Menschen. Sogenannte Dekorations- und Salutwaffen sind in Deutschland immer noch erlaubnisfrei zu haben, obwohl Büchsenmacher sie mit ein paar Handgriffen wieder schussfertig machen.

4. Die Anforderungen für den sogenannten Kleinen Waffenschein müssen verschärft werden. Die Aufrüstung des Normalbürgers ist ein Problem, erst recht, wenn sie mit dem Ziel der Selbstjustiz einhergeht. Vermeintlich harmlose Luftdruckwaffen können sehr schnell tödliche Verletzungen hervorrufen.“

Erben betonte, die größte Herausforderung bleibe der Kampf gegen den illegalen Waffenhandel: „Dabei geht es zunächst um den illegalen Internethandel mit Waffen. Bund und Länder gehen verstärkt und auch mit zunehmenden Erfolg mit spezialisierten Ermittlern, die im Darknet gezielt nach illegalem Waffenhandel suchen, hiergegen vor.“

2 Antworten

  1. Sehr geehrter Herr Erben, das ist so nicht alles richtig, was Sie da schreiben. 1. Die Behörde hat die Möglichkeit die Erlaubnis bei Bekanntwerden verfassungsfeindlicher Gesinnung zu widerrufen. Hier ist dann eine ausreichende Zahl Mitarbeiter bei der Behörde nötig um diese Arbeit zu leisten. Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig. 2. Ein Repetiergewehr ist keine halbautomatische Waffe. Eine solche Waffe wird durch manuelles Repetieren neue geladen. Mit dem Wunsch halbautomatische Waffen für den Schießsport zu verbieten, verbieten Sie den Schießsport insgesamt. Selbst olypmpische Disziplinen werden mit (halbautomatischen) Pistolen ausgeführt. Halbautomatisch bedeutet, dass die Waffe nach jedem Schuss eine neue Patrone lädt; den Schuss muss der Schütze aber jedesmal selbst auslösen. 3. Dekowaffen sind nicht gefährlich, wenn sie entsprechend den gültigen Bestimmungen unbrauchbar gemacht wurden. Diese können dann auch nicht mehr zurückgebaut werden. Hierzu zählen u. a. verschweisßtes Patronenlager, Löcher quer im Lauf, abgefräßter Verschluss,... Da Verschluss und Lauf wesentliche Waffenteile sind, können diese nur bei gültiger Waffenbesitzkarte (=Erlaubnis) mit Ersatzteilen versorgt werden. Die Waffe des Attentäters von München stammte aus dem Ausland, aber dort greift unser Gesetz nicht. Durch Wegfall der Grenzkontrollen ist aber eine nahezu ungehinderte Einfuhr möglich. Bitte also a der richtigen Stelle ansetzen. Das deutsche Waffen rcht ist der falsche Ansatz. 4. Mit dem kleinen Waffenschein erhaltens Sie KEINE Berechtigung zum Führen enie Luftdruckwaffe, sondern lediglich einer Schrechschusswaffe (mit Platzpatronen). In Deutschland frei erhältliche Druckluftwaffen haben eine maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule. Damit können Sie keine tödlichen Verletzungn hinzufügen. Druckluftwaffen mit mehr als 7,5 J sind WBK-pflichtig. Das deutsche Waffengesetz läßt heute schon keinen Raum für illegalen Waffenbesitz und Handel. Eine Verschärfung verhindert genau diesen Handel nicht.
  2. Sehr geehrter MdL Rüdiger Erben, 1. Ein Repetiergewehr ist keine halbautomatische Waffe. 2. Mir ist kein terroristischer Anschlag bekannt, dass der Attentäter, eine Waffensachkundeprüfung ablegte und bestand um danach eine Schusswaffe legal zu erwerben für sein kriminelles Vorhaben. Eventuell können Sie mir hier ein Beispiel nennen. Gruss Rudolf Schmitzer

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