Weißenfels, 25.November 2021
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Koalitionspartner von CDU, SPD und FDP darauf verständigt, dass die Kommunen noch im Jahr 2021 ihre Steuerausfälle durch die Corona-Krise ausgeglichen bekommen. Für ganz Sachsen-Anhalt sind das aus dem Corona-Sondervermögen 66 Mio.€ für die Gemeinden.
Obwohl das entsprechende Gesetz erst Mitte Dezember abschließend beraten und beschlossen wird, hat der Finanzausschuss in einer Sondersitzung bereits am Donnerstagnachmittag beschlossen, die Mittel vorab an die Gemeinden auszuzahlen, damit die Gemeinden die Zuweisungen noch in diesem Jahr vereinnahmen können. Der Anteil der Städte im Raum Weißenfels an den 66 Mio.€ ist folgender:
Stadt Hohenmölsen 558.541 €
Stadt Lützen 5.917.266 €
Stadt Teuchern 164.475 €
Stadt Weißenfels 1.457.152 €
Zudem beschloss der Finanzausschuss die Mittel der Investitionszuweisung aus dem Corona-Sondervermögen für 2022 um weitere 45 Mio.€ aufzustocken, die zusätzlich zu den auch erhöhten Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz gewährt werden. Dem Burgenlandkreis werden zusätzlich 897.000 € für Investitionen zugewiesen, die Städte im Raum
Weißenfels erhalten:
Stadt Hohenmölsen 131.000 €
Stadt Lützen 126.000 €
Stadt Teuchern 116.000 €
Stadt Weißenfels 497.000 €
In der Sitzung des Finanzausschusses unterstrich der Weißenfelser Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben die Wichtigkeit der Sofortmaßnahmen:
„Zum Glück sind die coronabedingten Steuerausfälle längst nicht so groß, wie 2020 befürchtet, trotzdem sind die Hilfen wichtig, zumal in der Zwischenzeit die Baupreise durch die Decke gegangen sind. Zusammen mit den bereits vereinbarten erhöhten Zuweisungen für 2022 wird das für eine Entspannung der finanziellen Lage der Kommunen sorgen.“