Weißenfels, 20.Mai 2022
Die gesetzliche Hilfsfrist ist nicht nur „Planungsgröße“ oder „Statistik“,
es geht um Menschenleben
Nach § 7 Abs.4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Standorte der Rettungsmittel im bodengebundenen Rettungsdienst so zu bestimmen, dass unter gewöhnlichen Bedingungen die Hilfsfrist für Rettungstransportwagen von zwölf Minuten sowie für Notärzte von 20 Minuten in 95 v. H. aller Notfälle eingehalten werden kann.
Diese Vorgabe ist nicht willkürlich, denn um die Genesung eines Notfallpatienten zu gewährleisten, müssen lebensrettende Sofortmaßnahmen möglichst zeitnah durchgeführt werden.
Seit Jahren gibt es dabei Probleme in einer Reihe von Landkreisen in Sachsen-Anhalt. Das machen die Zahlen deutlich. Einige Landkreise haben seit 2015 erfreuliche Fortschritte erzielt, bei anderen ist das nicht der Fall.
Hier ist die Landzeitstatistik Rettungsdienst 2015-2021