Weißenfels, 18.Juli 2022
Erben: Dauerndes Ruherecht ist angemessenes Zeichen des Gedenkens
Heute berichtet die Mitteldeutsche Zeitung über die anstehende Novelle des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört auch, dass im Bestattungsrecht des Landes für Ehrengräber gefallener Bundeswehrsoldaten ein dauerndes Ruherecht angeordnet wird.
Der Weißenfelser Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben setzt sich seit Jahren für eine solche Lösung ein.
Erben: „Ich kann der noch jungen Mutter eines gefallenen Bundeswehrsoldaten nicht erklären, warum die bestatteten Wehrmachtssoldaten auf demselben Friedhof ein dauerndes Ruherecht haben, während das Grab ihres 2009 von Taliban getöteten Sohnes 2029 beräumt werden müsste.“
Zurzeit ruhen auf den Friedhöfen in Sachsen-Anhalt die sterblichen Überreste von drei Soldaten, die bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ihr Leben gelassen haben. Diese befinden sich in Arneburg, Halle und Nessa. Für diese Ehrengräber von Bundeswehrangehörigen gelten allerdings dieselben begrenzten Ruhezeiten wie für jedes andere Grab. Damit besteht ein deutlicher Unterschied zu den Gräbern von Personen, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) erfasst sind. Letztere haben nach § 2 Absatz 1 Gräbergesetz ein dauerndes Ruherecht, das als öffentliche Last auf dem jeweiligen Grundstück ruht.
Für Erben war diese Unterscheidung nie nachvollziehbar. Er kämpfte deshalb seit Jahren dafür, dass sich Sachsen-Anhalt ein Beispiel an der Regelung nimmt, die der Freistaat Sachsen in seinem Bestattungsgesetz getroffen hat. Darin wird auch für die im Auslandseinsatz gefallenen Angehörigen der Bundeswehr ein dauerndes Ruherecht durch Gesetz eingeräumt. Den Kommunen werden alle Kosten, die für die Erhaltung des Grabes anfallen, erstattet.