Erben: Innenminister muss Klarheit für Bürger und Abwasserzweckverbände schaffen Bereits am 12. November diesen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Grundstücke bereits vor der Wiedervereinigung an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen waren, heute und damit Jahrzehnte später nicht mehr rückwirkend zu Abwasserbeiträgen herangezogen werden können. Den Entscheidungen der Karlsruher Verfassungsrichter lag zwar…
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Urteil zu Abwasserbeiträgen für Alt-Anschließer
