Weißenfels, 20.Mai 2022 Die gesetzliche Hilfsfrist ist nicht nur „Planungsgröße“ oder „Statistik“, es geht um Menschenleben Nach § 7 Abs.4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Standorte der Rettungsmittel im bodengebundenen Rettungsdienst so zu bestimmen, dass unter gewöhnlichen Bedingungen die Hilfsfrist für Rettungstransportwagen von zwölf Minuten sowie für Notärzte von 20 Minuten…
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Gesetzliche Hilfsfrist des Rettungsdienstes
