
Weißenfels, 01. Mai 2024
Erben: Nur vier von fünf Rettungswagen sind innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist beim Patienten
Immer zum Ende des Monats April liegen die statistischen Daten für die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen im Vorjahr für die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Für 2023 ist dies seit letzter Woche der Fall, nachdem der Weißenfelser SPD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben, wie jedes Jahr seit 2015, vom Innenministerium deren Offenlegung verlangt hat (siehe Anlagen 01 und 02).
Das Rettungsdienstgesetz schreibt vor, dass bei mindestens 95 % der Einsätze der Rettungstransportwagen innerhalb von zwölf Minuten beim Notfallpatienten sein müssen. Im letzten Jahr war das im Burgenlandkreis nur in 79,75 % der Alarmierungen der Fall und damit weit unter der gesetzlichen Mindestvorgaben von 95 %.
Im vorvergangenen Jahr waren die Zahlen für den Burgenlandkreis ähnlich durchwachsen. Von der Kreisverwaltung wurde damals als Begründung vorgetragen, dass die Ausrückezeiten der RTW nach der Alarmierung zu lange seien. Das Argument hält Erben, der erst jüngst eine Schicht in der Weißenfelser Rettungswache der Malteser absolviert hat, für nicht stichhaltig. Schneller könne man gar nicht ausrücken. Er habe stattdessen festgestellt, dass die Rettungsmittel durch lange Fahrten zu Krankenhäusern immer länger gebunden seien. Auch bringe der Gemeindenotfallsanitäter längst nicht die gewünschte Entlastung.
Ohne das Vorhalten zusätzlicher Rettungsfahrzeuge wird sich die Situation nach Auffassung von Erben nicht verbessern und er appelliert deshalb an das Innenministerium, den Landkreisen gegenüber den Krankenkassen den Rücken zu stärken.
Erben: „Innenministerin Zieschang tut, wie ihr Vorgänger Stahlknecht, die Einhaltung der Hilfsfrist als belanglose Statistik ab. Das sehe ich anders. Es geht hier nicht um eine statistische Spielerei, sondern es geht um die Rettung von Menschenleben. Aus meiner Sicht zeigt sich, dass von den Aufsichtsbehörden nichts bzw. zu wenig unternommen wird oder die Maßnahmen wirkungslos geblieben sind. Es ist festzustellen, dass die schlechten Zahlen mittlerweile in einigen Landesteilen ein Dauerzustand sind.
Es kann doch nicht hingenommen werden, dass in manchen Landkreisen nicht einmal jeder vierte RTW innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist vor Ort ist und diese damit weit unter der gesetzlichen Mindestquote von 95 % liegen.“