
Weißenfels, 4. Januar 2024
Landtagsabgeordneter Erben bietet weiterhin Hilfe bei Antragstellung an
Die Frist für die Antragstellung, eigentlich schon am 30.September ausgelaufen, wurde noch einmal verlängert: Betroffene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt können noch bis zum 31.Januar 2024 eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds des Bundes beantragen. Darauf weist der Weißenfelser Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben nochmalshin und bietet Betroffenen Hilfe bei der Antragstellung an.
Aus dem Fonds sollen Menschen unterstützt werden, deren gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegt, geholfen werden. Ihnen sind in der Ost-West-Rentenüberleitung erhebliche Nachteile entstanden. Dazu zählen in Sachsen-Anhalt v.a. ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens oder auch Menschen, die Angehörige zu Hause gepflegt haben sowie sog. „DDR-Geschiedene“.
Wegen der hohen Nachfrage in der heutigen gesonderten Sprechstunde für Betroffene bietet Rüdiger Erben eine weitere Sprechstunde zu dem Thema in seinem Wahlkreisbüro an, in welchen er die Betroffenen bei der Antragstellung unterstützt.
Deshalb lädt er zu einer weiteren Sprechstunde in sein Weißenfelser Wahlkreisbüro
in der Großen Kalandstr.30 ein:
Freitag, 12.01.2024, 13 bis 16 Uhr
Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich unter
Tel: 03443-3396710 oder Email: buero@ruediger-erben.de